Die Garantie für neue Abgasanalysegeräte der Typen Si-CA 030, Si-CA 130 und Si-CA 230 sichert zu, dass die Messgeräte bei bestimmungsgemäßer Verwendung unter normalen Bedingungen frei von Herstellungs-, Material- und Konstruktionsmängeln sind.

Der Standard-Garantiezeitraum für Si-CA 030, Si-CA 130 und Si-CA 230 beträgt zwei (2) Jahre.

Der Garantiezeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Endanwender der Messgeräte ein neues Abgasanalysegerät entweder direkt von Sauermann oder von einem Händler erwirbt. 

Alle Lieferungen neuer Produkte gelten hinsichtlich Menge und Qualität als auftragsgemäß, sofern der Kunde nicht innerhalb von acht (8) Tagen nach Lieferung Vorbehalte oder Beanstandungen aufgrund von sichtbaren Mängeln oder Nichtkonformität per Einschreiben mit Rückschein geltend macht.

Geltungsbereich der Garantie:

Die Garantie gilt für Teile, die keine Verschleißteile sind, beispielsweise Gassensoren, Drucksensoren, Pumpen, Fühler, Sonden, Akkus, Anzeigebildschirme, Magnetventile, Leiterplatten, Netzteile/Ladegeräte und Kunststoffgehäuseteile. Der mit Austausch, Tests, Steuerung und Kalibrierung verbundene Arbeitsaufwand für unter die Garantie fallende Teile ist in der Garantieleistung eingeschlossen. Der Austausch von Teilen führt nicht zu einer Verlängerung des ursprünglichen Garantiezeitraums für das gesamte Messgerät.

Ersatzteile:

Werden Ersatzteile bei einem Sauermann-Vertragskundendienst eingebaut oder werden sie ordnungsgemäß vom Endanwender eingebaut, so gilt für sie eine Garantie von einem (1) Jahr. Diese Ersatzteilgarantie beginnt an dem Tag, an dem das Teil beim Sauermann-Vertragskundendienst eingebaut wird oder ab dem Tag, an dem es vom Endanwender zum Selbsteinbau erworben wird. Die Ersatzteilgarantie gilt nur für die jeweils ausgetauschten Teile und nicht für das gesamte Analysegerät.

Garantieausschlüsse:

Verbrauchsartikel wie Filter, Druckerpapierrollen und O-Ringe fallen nicht unter die Garantie. Vollständige Kalibrierungen der Abgasanalysegeräte, einschließlich Kalibrierzertifikat, fallen nicht unter die Garantie. Die Garantie gilt nicht für den Arbeitsaufwand im Zusammenhang mit Untersuchungen und Tests zur Klärung von Garantieansprüchen in Fällen, in denen eine Garantie ausgeschlossen ist.

Bedingungen:

Ohne Genehmigung von Sauermann dürfen keine Versuche zur Reparatur der Produkte unternommen werden. Sauermann leistet keine Gewähr, dass die verkauften Produkte für einen bestimmten, mit der Tätigkeit des Kunden verbundenen Zweck geeignet sind. Der Kunde hat sich mit den technischen Merkmalen der Produkte vertraut gemacht und in eigener Verantwortung und entsprechend den von ihm selbst ermittelten Anforderungen die Entscheidung zum Kauf der bestellten Produkte getroffen.

Die Garantie gilt im Ermessen von Sauermann für keinen der folgenden Fälle, der Ausschluss ist jedoch nicht auf diese nachstehend aufgeführten Fälle beschränkt:

  • Unsachgemäße Nutzung, Fahrlässigkeit in Verbindung mit und/oder Missbrauch des Abgasanalysators und/oder eines seiner Zubehörteile durch den Endanwender oder Dritte
  • Verwendung von Gas-, Druck- und/oder Temperatursensoren außerhalb der angegebenen Wertebereiche
  • Beschädigung (einschließlich Korrosion) durch normalen Verschleiß, infolge höherer Gewalt oder durch unsachgemäßen Betrieb, unsachgemäße Wartung oder Lagerung des Analysegeräts
  • Betrieb für Anwendungen, für die die Abgasanalysatoren nicht konzipiert sind
  • Unsachgemäßer Einbau von Teilen durch den Endanwender oder Dritte
  • Fehler und deren Folgen durch äußere Einwirkungen, z. B. extreme Wetterverhältnisse
  • Ohne Genehmigung von Sauermann vorgenommene Konstruktionsänderungen oder Anpassungen
  • Verwendung nicht von Sauermann stammender Teile in oder in Verbindung mit den Analysegeräten

Sauermann kann für den Fall, dass der Kunde die Produkte u. a. aufgrund einer Inkompatibilität von Betriebsmitteln ganz oder teilweise nicht nutzen kann, nicht haftbar gemacht oder zur Zahlung eines Ausgleichs oder zu einer Rückerstattung verpflichtet werden. Sauermann ist daher nicht verpflichtet, an den Kunden (als Anwender) oder Dritte einen Ausgleich für die Folgen zu leisten, die aus der Nutzung der Produkte entstehen; hierzu gehören direkte oder indirekte Schäden, Personenschäden, andere Sachschäden als an den verkauften Produkten selbst, entgangene Gewinne, Verdienstausfall, Schäden infolge von Wertminderung oder durch Datenverlust beim Kunden. Sauermann haftet nicht für den Fall, dass die gelieferten Produkte ohne seine vorherige Zustimmung verändert werden, oder für den Fall, dass die Produkte unsachgemäß oder abweichend von den Angaben in Bedienungsanleitungen oder Handbüchern verwendet werden. Alle produktbezogenen Fotos, Texte, Grafiken, Informationen und Merkmale im Katalog oder auf den Websites von Sauermann sind unverbindlich. Infolgedessen haftet Sauermann nicht für etwaige ungenaue Angaben oder Auslassungen in diesen produktbezogenen Fotos, Texten, Grafiken, Informationen und Merkmalen.

Die Garantie von Sauermann ist grundsätzlich entweder auf die Ausstellung einer Gutschrift in Höhe des Preises, der tatsächlich für das mangelhafte Produkt bezahlt wurde, oder auf den gleichwertigen Ersatz des mangelhaften Produkts beschränkt.

Bei Garantieansprüchen hat der Endanwender die Frachtkosten für die Rücksendung der Produkte an einen Sauermann-Vertragskundendienst zu tragen. Bei anerkannten Garantieansprüchen werden die Frachtkosten für die Rücksendung an den Endanwender vom Sauermann-Vertragskundendienst übernommen.

Die Garantie gilt nur für Endanwender der Abgasanalysatoren Si-CA 030/130/230; die Garantie kann nicht auf eine weitere Vertragspartei übertragen werden.